Hummelnest im Haus oder Garten — was ist erlaubt?
Von Wespenprofis.ch · Geprüft: Fachbewilligung Schädlingsbekämpfung VFB-S · Aktualisiert: 3. Juli 2026
Auf einen Blick
Hummeln sind gemäss Anhang 3 der Naturschutzverordnung streng geschützt — eine Bekämpfung ist illegal. Ein Hummelnest bleibt meist nur einen Sommer aktiv und wird danach von den Tieren selbst verlassen. Eine Umsiedlung ist nur im Notfall und ausschliesslich mit kantonaler Bewilligung durch eine Fachperson zulässig.
Ein Nest voller Hummeln im Komposthaufen, unter der Gartenhütte oder im Rollrasen wirkt für viele beunruhigend — dabei sind Hummeln nicht nur ausgesprochen friedlich, sondern auch streng geschützt. Eine Entfernung auf eigene Faust ist deshalb keine Option.
Warum Hummeln streng geschützt sind
Hummeln stehen gemäss Anhang 3 der Verordnung über den Natur- und Heimatschutz (NHV) unter strengem Schutz. Als wichtige Bestäuber, besonders bei kühlerer Witterung und für viele Wildpflanzen sowie Nutzpflanzen wie Tomaten, spielen sie eine ökologische Schlüsselrolle. Einige Arten gelten zudem auf der Roten Liste als gefährdet. Eine Bekämpfung mit Bioziden oder das eigenmächtige Zerstören eines Nests ist gesetzlich untersagt.
Das ist bei einem Hummelnest erlaubt
In den allermeisten Fällen genügt es, das Nest einfach in Ruhe zu lassen und einen gewissen Abstand einzuhalten. Hummeln verteidigen ihr Nest kaum aggressiv und ziehen selten mehr als eine kleine Fläche in Mitleidenschaft. Da ein Hummelvolk nur einen Sommer lang existiert, löst sich das Problem meist von selbst: Ab Spätsommer sterben Arbeiterinnen und alte Königin, nur die Jungköniginnen überwintern einzeln und gründen im nächsten Jahr an anderer Stelle ein neues Nest.
Wann eine Umsiedlung möglich ist
Nur in echten Ausnahmefällen — etwa bei einer nachgewiesenen Insektengift-Allergie im Haushalt oder wenn das Nest einen notwendigen Zugang wie eine Haustüre direkt blockiert — kommt eine Umsiedlung infrage. Diese darf ausschliesslich mit einer kantonalen Bewilligung und durch eine Fachperson mit entsprechender Erfahrung erfolgen, damit das Volk den Eingriff überlebt. Wenden Sie sich bei einem solchen Notfall an die zuständige kantonale Naturschutzfachstelle oder an uns — wir beraten Sie zum rechtlich zulässigen Vorgehen.
Verwechslung mit Wespen und Bienen
Hummeln werden wegen ihrer Grösse und Behaarung gelegentlich mit der Honigbiene oder mit pelzigen Wespenköniginnen verwechselt. Einen Vergleich der wichtigsten Merkmale finden Sie im Ratgeber «Wespe oder Biene? Der schnelle Vergleich» sowie unter /arten. Einen vollständigen Überblick über alle einheimischen Arten bietet der Pillar-Ratgeber «Wespenarten der Schweiz erkennen».
Häufige Fragen
Darf ich ein Hummelnest selbst entfernen?
Nein. Hummeln sind streng geschützt, eine Bekämpfung mit Bioziden oder eine eigenmächtige Entfernung des Nests ist gesetzlich verboten und kann gebüsst werden.
Wie lange bleibt ein Hummelnest aktiv?
In der Regel nur einen Sommer. Ab Spätsommer sterben die meisten Arbeiterinnen und die alte Königin, nur die begatteten Jungköniginnen überwintern und gründen im Folgejahr ein neues Nest andernorts.
Sind Hummeln aggressiv?
Nein, Hummeln gelten als sehr friedlich und stechen nur, wenn ihr Nest unmittelbar bedroht wird. Bei normalem Abstand geht von ihnen keine Gefahr aus.