Notfall: 079 584 40 04
Wespenprofis.ch

Häufige Fragen

Fragen & Antworten rund ums Wespennest

Die häufigsten Fragen aus über 800 Einsätzen — ehrlich beantwortet. Ihre Frage fehlt? Rufen Sie uns an.

Notfall & Ablauf

Ich habe ein Wespennest entdeckt — was tun?

Ruhe bewahren und Abstand halten. Verschliessen Sie das Einflugloch nicht, das provoziert die Tiere zusätzlich. Beobachten Sie das Nest aus der Distanz und rufen Sie uns für eine kurze telefonische Einschätzung an.

Kann ich einfach ein Foto per WhatsApp schicken?

Ja. Ein Foto vom Nest oder zumindest vom Einflugloch per WhatsApp an 079 584 40 04 genügt uns meist bereits für eine erste Einschätzung und einen fixen Preis — ganz ohne Anruf.

Kommt ihr noch heute vorbei?

In den meisten Fällen ja — bei einem Anruf am Vormittag sind wir oft noch am selben Tag vor Ort. Die genaue Verfügbarkeit klären wir kurz am Telefon.

Kommen Sie auch zu mir?

Wir sind in der ganzen Deutschschweiz im Einsatz, mit Schwerpunkt in den Kantonen Zug, Zürich, Aargau, Schwyz und Luzern — meist sind wir noch am selben Tag vor Ort. Prüfen Sie Ihre PLZ direkt online.

Was passiert beim Termin vor Ort?

Wir schätzen die Situation ein, nennen Ihnen einen Fixpreis und entfernen oder siedeln das Nest anschliessend mit passender Schutzausrüstung fachgerecht um. Den genauen Ablauf eines Einsatzes beschreiben wir im Detail auf einer eigenen Seite.

Das Nest sitzt im Rollladenkasten oder Dach — müssen Sie etwas aufbrechen?

In den allermeisten Fällen nicht. Wir behandeln das Nest über das Einflugloch oder vorhandene Revisionsöffnungen, ohne Rollladenkasten, Verkleidungen oder Dachteile aufzubrechen. Mehr dazu auf der Seite Wespennest entfernen.

Was tue ich bei einem akuten Wespen- oder Hornissenstich?

Kühlen Sie die Stichstelle und beobachten Sie die Reaktion. Bei Atemnot, starker Schwellung im Halsbereich, Schwindel oder Kreislaufproblemen sofort die 144 anrufen — das kann ein anaphylaktischer Schock sein.

Arten & Gefahr

Ist die Hornisse in der Schweiz geschützt?

Die Europäische Hornisse ist in der Schweiz nicht gesetzlich geschützt. Sie ist aber nützlich und deutlich scheuer als ihr Ruf, weshalb wir eine Umsiedlung statt einer Vernichtung empfehlen, wo immer möglich. Anders die Asiatische Hornisse: Sie ist invasiv und meldepflichtig (siehe www.asiatischehornisse.ch).

Wie erkenne ich eine Asiatische Hornisse?

Sie ist meist dunkler gefärbt als die Europäische Hornisse, hat gelbe Beinenden und ein orangefarbenes Gesicht. Bei Verdacht auf ein Nest der Asiatischen Hornisse: nicht selbst bekämpfen, sondern melden.

Sind Hummeln oder Wildbienen gefährlich?

Nein. Hummeln und Wildbienen, etwa die Blaue Holzbiene, sind sehr friedlich und stechen praktisch nie unprovoziert. Sie stehen zudem streng unter Schutz (Anhang 3 der Verordnung über den Natur- und Heimatschutz) und dürfen nicht bekämpft werden.

Was mache ich bei einem Bienenschwarm oder Bienennest?

Honigbienen gehören einem Imker oder einer Imkerin und dürfen nicht mit Bioziden behandelt werden. Kontaktieren Sie den lokalen Imkerverein oder uns — wir vermitteln gerne die richtige Ansprechperson.

Selbermachen & Sicherheit

Kann ich das Nest selbst entfernen?

Wir raten davon ab. Ohne Schutzausrüstung und Fachwissen ist das Risiko für Mehrfachstiche und allergische Reaktionen hoch, insbesondere bei grossen oder ungünstig gelegenen Nestern. Mehr zur fachgerechten Wespennest-Entfernung finden Sie hier.

Helfen Hausmittel wie Essig, Rauch oder Wasser?

Kaum, und teils sind sie gefährlich. Rauch und Feuer in der Nähe von Gebäuden bergen Brandrisiko und machen die Tiere zusätzlich aggressiv. Von Hausmitteln raten wir grundsätzlich ab.

Ist ein leeres Nest im Herbst noch gefährlich?

Nein. Wespenvölker sterben im Spätherbst natürlich ab, nur die Jungköniginnen überwintern an anderer Stelle. Ein leeres Nest wird im Folgejahr nicht wieder besiedelt und kann entfernt werden — muss es aber nicht.

Wie kann ich vorbeugen, dass sich wieder ein Nest ansiedelt?

Kontrollieren Sie im Frühling regelmässig Storenkästen, Dachvorsprünge und Hohlräume, dichten Sie mögliche Einflugstellen ab und lassen Sie süsse Speisen und Getränke im Sommer nicht offen stehen.

Recht & Kosten

Brauche ich eine Bewilligung, um ein Nest entfernen zu lassen?

Für ein Wespen- oder Hornissennest an einem Wohngebäude braucht es in der Regel keine behördliche Bewilligung. Bei streng geschützten Arten wie Wildbienen oder Hummeln ist eine Bekämpfung dagegen untersagt. Im Zweifel klären wir das für Sie ab.

Was kostet eine Wespennestentfernung?

Wir nennen Ihnen nach einer kurzen telefonischen Einschätzung einen Fixpreis, abhängig von Lage und Zugänglichkeit des Nests — bevor wir anreisen. So gibt es keine versteckten Kosten. Eine Übersicht über typische Preisspannen finden Sie auf unserer Preisseite.

Was kostet die Wespennest-Entfernung wirklich — gibt es versteckte Kosten?

Nein. Wir nennen Ihnen den Preis vorab am Telefon — und genau dieser Preis gilt, unabhängig davon, wie lange der Einsatz dauert oder wie weit die Anfahrt ist. Zuschläge für Anfahrt oder Zeitaufwand gibt es bei uns nicht. Details dazu finden Sie auf unserer Preisseite.

Übernimmt die Versicherung die Kosten?

Manche Hausratversicherungen decken die Entfernung im Rahmen einer Zusatzdeckung ganz oder teilweise ab. Fragen Sie am besten direkt bei Ihrer Versicherung nach, ob eine solche Deckung besteht.

Was passiert, wenn beim Einsatz etwas beschädigt wird?

Das kommt in der Praxis sehr selten vor. Sollte doch einmal etwas beschädigt werden, sind wir über unsere Betriebshaftpflichtversicherung vollständig abgedeckt. Zu jedem Einsatz gehört zudem ein dokumentiertes Einsatzprotokoll nach SN EN 16636, das den Ablauf lückenlos nachvollziehbar macht.

Wer zahlt die Entfernung — ich als Mieter oder der Vermieter?

Das hängt vom Einzelfall und teils vom Mietvertrag ab. Bei baulich bedingten Nestern, etwa im Storenkasten oder Dach, ist häufig der Vermieter zuständig. Am einfachsten ist es, das kurz gemeinsam zu klären — wir stellen Ihnen dafür gerne eine Rechnung mit klarer Leistungsbeschreibung aus.

Nest entdeckt? Rufen Sie an.

Unverbindliche Einschätzung am Telefon — meist noch heute vor Ort.