Sind Wespen und Hornissen geschützt?
Von Wespenprofis.ch · Geprüft: Fachbewilligung Schädlingsbekämpfung VFB-S · Aktualisiert: 3. Juli 2026
Auf einen Blick
Gemeine und Deutsche Wespe sind in der Schweiz nicht geschützt und dürfen bei Gesundheitsgefahr bekämpft werden. Die Europäische Hornisse ist zwar nicht gesetzlich geschützt, gilt aber als nützlich und sollte umgesiedelt werden. Streng geschützt sind dagegen Hummeln und Wildbienen. Die invasive Asiatische Hornisse unterliegt einer Meldepflicht.
«Darf ich das überhaupt bekämpfen lassen, oder mache ich mich strafbar?» Diese Frage hören wir fast täglich — und die Antwort ist differenzierter, als viele denken. Die Schweizer Natur- und Heimatschutzverordnung (NHV) schützt nur bestimmte Arten; bei anderen ist eine Bekämpfung ausdrücklich erlaubt. Hier finden Sie den Überblick.
Was die NHV regelt
Anhang 3 der Natur- und Heimatschutzverordnung listet die national geschützten Tierarten der Schweiz. Nicht jedes stechende Insekt steht auf dieser Liste — die Einstufung unterscheidet sich von Art zu Art teils erheblich.
Diese Arten dürfen Sie bekämpfen lassen
Die Gemeine Wespe und die Deutsche Wespe sind nicht geschützt und auf der Roten Liste als «nicht gefährdet» (LC) eingestuft. Besteht eine Gesundheitsgefahr, etwa ein Nest direkt am Hauseingang oder in Wohnnähe, ist eine fachgerechte Bekämpfung zulässig.
Diese Arten sollten Sie schonen
Die Europäische Hornisse ist gesetzlich nicht geschützt, gilt aber als ökologisch nützlich und ist ausgesprochen scheu. Wir empfehlen daher eine Umsiedlung statt einer Vernichtung. Auch die harmlose Feldwespe verdient Schonung, da sie kaum aggressiv ist.
Diese Arten sind streng geschützt
Hummeln und sämtliche Wildbienen — inklusive der auffälligen Blauen Holzbiene — sind gemäss NHV Anhang 3 streng geschützt. Eine Bekämpfung ist illegal, eine Umsiedlung nur mit kantonaler Bewilligung erlaubt. Die Honigbiene ist zudem ein Nutztier; Biozide sind verboten, zuständig ist der Imker.
Sonderfall Asiatische Hornisse
Als invasive, gebietsfremde Art geniesst die Asiatische Hornisse keinen gesetzlichen Schutz, unterliegt aber einer Meldepflicht über www.asiatischehornisse.ch.
Was das für Sie bedeutet
Bevor Sie handeln, sollte die Art zweifelsfrei bestimmt werden — eine Verwechslung kann teuer und in manchen Fällen strafbar werden. Details zu den einzelnen Arten finden Sie in unserem Ratgeber «Diese Arten dürfen nicht bekämpft werden» sowie im Bestimmungshub /arten. Sind Sie sich unsicher, ob Sie eine Hornisse oder eine Wespe vor sich haben, hilft der Vergleich in «Hornisse oder Wespe?». Bei begründeter Gesundheitsgefahr durch Gemeine oder Deutsche Wespen übernehmen wir die fachgerechte Entfernung.
Häufige Fragen
Darf ich ein Wespennest einfach entfernen lassen?
Ja, bei der Gemeinen oder Deutschen Wespe ist eine Bekämpfung erlaubt, wenn eine Gesundheitsgefahr besteht. Beide Arten sind nicht geschützt und auf der Roten Liste als «nicht gefährdet» (LC) eingestuft.
Ist die Hornisse in der Schweiz geschützt?
Die Europäische Hornisse steht nicht auf der Liste der gesetzlich geschützten Arten (NHV Anhang 3), gilt aber als ökologisch nützlich und scheu. Wir empfehlen deshalb eine Umsiedlung statt einer Vernichtung.
Welche Arten darf ich auf keinen Fall bekämpfen?
Hummeln und alle Wildbienenarten, inklusive der Blauen Holzbiene, sind streng geschützt. Eine Bekämpfung ist illegal, eine Umsiedlung nur mit kantonaler Bewilligung erlaubt.
Was mache ich, wenn ich eine Asiatische Hornisse entdecke?
Melden Sie den Fund umgehend über www.asiatischehornisse.ch, statt selbst einzugreifen. Als invasive Art unterliegt sie einer Meldepflicht, geniesst aber keinen gesetzlichen Schutz.