Diese Arten dürfen nicht bekämpft werden
Von Wespenprofis.ch · Geprüft: Fachbewilligung Schädlingsbekämpfung VFB-S · Aktualisiert: 3. Juli 2026
Auf einen Blick
Hummeln und alle Wildbienenarten, inklusive der Blauen Holzbiene, sind in der Schweiz streng geschützt — eine Bekämpfung ist illegal, eine Umsiedlung nur mit kantonaler Bewilligung erlaubt. Die Honigbiene ist ein Nutztier, Biozide sind verboten. Auch die harmlose Feldwespe sollten Sie schonen statt bekämpfen.
Nicht jedes Insekt mit Stachel darf bekämpft werden. Einige Arten stehen unter strengem gesetzlichem Schutz, andere sind schlicht so nützlich, dass sich eine Vernichtung nicht rechtfertigen lässt. Dieser Ratgeber zeigt, welche Arten das betrifft und wie Sie stattdessen richtig vorgehen.
Streng geschützt: Hummeln und Wildbienen
Alle Hummelarten sowie sämtliche Wildbienen — darunter die auffällig grosse Blaue Holzbiene — sind gemäss NHV Anhang 3 streng geschützt. Eine Bekämpfung mit Bioziden ist illegal. Ist eine Umsiedlung wirklich nötig, etwa weil das Nest an einer unzumutbaren Stelle liegt, ist dafür eine kantonale Bewilligung erforderlich. In den meisten Fällen ist ein Nest ohnehin nur wenige Wochen aktiv und lässt sich einfach aussitzen.
Sonderfall Honigbiene
Die Honigbiene ist kein Wildtier, sondern ein Nutztier und gehört einem Imker. Auch hier gilt: Biozide sind tabu. Bei einem Bienenschwarm oder einem Volk im Rollladenkasten oder Kamin kontaktieren Sie am besten einen lokalen Imkerverein — die Tiere werden meist unentgeltlich umgesiedelt.
Nicht geschützt, aber schonenswert
Die Feldwespe und die Europäische Hornisse stehen zwar nicht auf der gesetzlichen Schutzliste, gelten aber als friedlich und ökologisch wertvoll. Wir empfehlen bei beiden Arten eine Schonung oder, falls das Nest tatsächlich stört, eine fachgerechte Umsiedlung statt einer Vernichtung.
Was Sie konkret tun sollten
- Art zweifelsfrei bestimmen lassen, im Zweifel mit einem Foto.
- Bei Hummeln, Wildbienen oder Honigbienen: nicht selbst eingreifen.
- Fachperson oder Imkerverein für eine allfällige, bewilligte Umsiedlung beiziehen.
- Nur bei Gemeiner oder Deutscher Wespe mit echter Gesundheitsgefahr eine Bekämpfung in Auftrag geben.
Einen vollständigen Überblick über die Schweizer Rechtslage finden Sie im Pillar-Artikel «Sind Wespen und Hornissen geschützt?», alle Steckbriefe unter /arten.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich ein geschütztes Hummelnest bekämpfe?
Das ist illegal und kann geahndet werden, da Hummeln gemäss NHV Anhang 3 streng geschützt sind. Erlaubt ist höchstens eine Umsiedlung mit kantonaler Bewilligung, meist nur in echten Notfällen.
Was tue ich bei einem Bienenschwarm oder Bienenvolk im Haus?
Die Honigbiene ist ein Nutztier, Biozide sind verboten. Kontaktieren Sie einen Imker oder Imkerverein in Ihrer Region — sie holen den Schwarm meist kostenlos ab.
Muss ich die Feldwespe wirklich schonen?
Gesetzlich verpflichtend ist es nicht, doch die Feldwespe ist kaum aggressiv und ökologisch nützlich. Wir empfehlen, ihr kleines, offenes Nest möglichst in Ruhe zu lassen.